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Donnerstag, 09 April 2020 13:29

EBU-Stellungnahme zu den Regeln für 2021

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Die EBU hat die Zulassungsregeln für den ESC 2021 noch einmal bestätigt und wie folgt begründet: 

 

"Die Reference Group, die alle teilnehmenden Sender vertritt, stimmte zu, dass die Regeln des Eurovision Song Contest eingehalten werden sollten, wenn die Veranstaltung 2021 zurückkehrt. Das bedeutet, dass die Songs, die nächstes Jahr antreten, nicht vor dem 1. September 2020 kommerziell erhältlich sein dürfen, was die aktuelle Auswahl der Songs ausschließt, die für die diesjährige abgesagte Veranstaltung ausgewählt wurden.

Die teilnehmenden Sender können jedoch wählen, ob sie den für den diesjährigen Wettbewerb ausgewählten Künstler oder einen neuen auswählen möchten. Wir wissen, dass die Entscheidung für viele enttäuschend ist, aber die EBU und ihre Mitglieder beabsichtigen, die diesjährigen Lieder in den kommenden Monaten zu feiern, wenn 2020 kein Wettbewerb läuft.

Bei der Entscheidung berücksichtigte die Reference Group, dass die EBU, die 41 teilnehmenden Sender und Universal Music in den kommenden Wochen die diesjährigen Songs und Künstler in alternativen Programmen, auf einer Tribute-CD und auf allen unseren digitalen Kanälen so weit wie möglich präsentieren werden.

Sie ist der Meinung, dass es nicht im Sinne des Wettbewerbs wäre, die gleichen Songs zum ESC 2021 einzureichen, und dass damit die Spannung und das Engagement, das jedes Jahr während der "Auswahlsaison" entsteht, verloren gehen würden. Dies würde sich auf den Spannungsaufbau in den sozialen Medien, online und während der Übertragung für die teilnehmenden Sender während der nationalen Vorentscheidungen und der Preview Shows auswirken.

Man war sich einig, dass die Aufhebung der 1. September-Regel für die kommerzielle Veröffentlichung selbst unter diesen beispiellosen Umständen zu einem unfairen Wettbewerb im Jahr 2021 führen würde, bei dem einige Sender sich entscheiden könnten, den diesjährigen Song einzureichen oder einen neueren Song zu wählen."