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Donnerstag, 03 August 2017 17:28

Regeländerungen der EBU

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Nach dem Desaster um die Teilnahme/Nichtteilnahme Russlands 2017 hat die EBU auf Empfehlung der Reference Group hin das Regelwerk angepasst:
 
1. Es wird ausdrücklich noch einmal klargestellt, dass der ESC eine "unpolitische Veranstaltung" ist. Das bedeutet, dass jedwede Art politischer Propaganda während des Events sowie politische Inhalte der Songs verboten sind. Der gastgebender Sender ist dafür verantwortlich, dass es keinerlei Werbung von Firmen, Handelsmarken, Produkten oder Dienstleistungen gibt.
 
2. Weder ein ausgesuchter Teilnehmer oder irgendein Delegationsmitglied darf irgendeine Vorgeschichte haben, die die Autoritäten des Gastgeberlandes veranlassen könnte, die Einreise zu verweigern gemäß geltendem nationalen Recht.

3. Jedes Mitglied einer nationalen Jury darf keine Verbindung zum teilnehmenden Lied oder Interpreten haben, die das Endergebnis beeinflussen könnte. Die Wertung hat ausschließlich nach musikalischen und professionellen Kriterien zu erfolgen. Der nationale TV-Sender hat dafür zu sorgen dass die Jurymitglieder keine Preferenzen oder Wertungsabsichten vor der Wertung äußern. Sie dürfen auch keine Informationen mit ihren Jurykollegen austauschen.
4. Im Falle einer Nichteinhaltens des vereinbarten Terminplanes seitens des gastgebenden TV-Senders kann die EBU entscheiden, die Vereinbarung aufzukündigen und einen anderen Sender mit der Austragung beauftragen.