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Motto und Logo 2018

Geschrieben von Dienstag, 07 November 2017 17:24

Nach Ablauf der offiziellen Anmeldefrist sah es zunächst danach aus, dass ingesamt 43 Länder am ESC 2018 teilnehmen würden. Damit wäre die Rekordteilnahme der Jahre 2008 und 2011 erneut erreicht worden. Allerdings wird EJR Mazedonien wohl nicht teilnehmen können, da der Sender seine Schulden bei der EBU nicht beglichen hat. Am 07.11.2017 wurden daher offiziell 42 Teilnahmeländer bekannt gegeben. 

Ebenfalls bereits am 07.11.2017 wurden das Motto und das Sublogo veröffentlich. Das Motto des ESC 2018 heißt "All aboard". Das Sublogo zeigt eine Muschel, das Logo gibt es erstmals in verschiedenene Variationen. Zur Erklärung heißt es: "Portugal hat immer schon durch den Ozean Europa mit dem Rest der Welt verbunden und schon vor 500 Jahren war Lissabon das Zentrum der wichtigsten Seerouten der Welt. Daher benutzt Lissabon die Verbindung durch den Ozean als Inspiriation durch den Slogan "Alle an Bord" und lädt damit die internationale Gemeinschaft ein, zum diesjährigen Wettbewerb zusammenzukommen."   

 

Sublogo -2018

 

 

Europa sei eine Gemeinschaft vieler Menschen, das habe RTP auch inspiriert, statt nur eines Logos mehrere Variationen zu entwerfen. Das Hauptmotiv, die Muschel, wird in 12 verschiedenen Ausführungen gezeigt, was auch symbolisieren soll, dass es in den Ozeanen sehr verschiedenartiges Leben gibt wie z.B. Plankton und eine Vielzahl andere Lebewesen, die für das Gleichgewicht des ozeanischen Ökosystems von Bedeutung sind.   

 

Sublogo 2018-Varianten

 

 

 


Regeländerungen der EBU

Geschrieben von Donnerstag, 03 August 2017 17:28

Nach dem Desaster um die Teilnahme/Nichtteilnahme Russlands 2017 hat die EBU auf Empfehlung der Reference Group hin das Regelwerk angepasst:
 
1. Es wird ausdrücklich noch einmal klargestellt, dass der ESC eine "unpolitische Veranstaltung" ist. Das bedeutet, dass jedwede Art politischer Propaganda während des Events sowie politische Inhalte der Songs verboten sind. Der gastgebender Sender ist dafür verantwortlich, dass es keinerlei Werbung von Firmen, Handelsmarken, Produkten oder Dienstleistungen gibt.
 
2. Weder ein ausgesuchter Teilnehmer oder irgendein Delegationsmitglied darf irgendeine Vorgeschichte haben, die die Autoritäten des Gastgeberlandes veranlassen könnte, die Einreise zu verweigern gemäß geltendem nationalen Recht.

3. Jedes Mitglied einer nationalen Jury darf keine Verbindung zum teilnehmenden Lied oder Interpreten haben, die das Endergebnis beeinflussen könnte. Die Wertung hat ausschließlich nach musikalischen und professionellen Kriterien zu erfolgen. Der nationale TV-Sender hat dafür zu sorgen dass die Jurymitglieder keine Preferenzen oder Wertungsabsichten vor der Wertung äußern. Sie dürfen auch keine Informationen mit ihren Jurykollegen austauschen.
4. Im Falle einer Nichteinhaltens des vereinbarten Terminplanes seitens des gastgebenden TV-Senders kann die EBU entscheiden, die Vereinbarung aufzukündigen und einen anderen Sender mit der Austragung beauftragen.

 


Treffen der Reference Group mit den portugiesischen TV-Verantwortlichen in Genf

Geschrieben von Mittwoch, 14 Juni 2017 18:32

Beim ersten Meeting der EBU Reference Group mit Verantwortlichen des portugiesischen TV-Senders RTP und den Organisatoren von Kiew gab es noch keine konkreten Informationen über den Austragungsort und die Termine des ESC 2018! Man prüfe nun erstmal die in Frage kommenden Gastgeberstädte und mögliche Hallen genau nach den Gesichtspunkten des Hotelangebots, der Hallengröße (mindestens Kapazität für 10.000 Zuschauer), der Infrastruktur etc.

 

Hier die offizielle Zusammenfassung der EBU:

 

 


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